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   KG, 29.06.1988 - 24 U 6446/87   

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https://dejure.org/1988,2826
KG, 29.06.1988 - 24 U 6446/87 (https://dejure.org/1988,2826)
KG, Entscheidung vom 29.06.1988 - 24 U 6446/87 (https://dejure.org/1988,2826)
KG, Entscheidung vom 29. Juni 1988 - 24 U 6446/87 (https://dejure.org/1988,2826)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufrechnung; Währung; DM; Fremdwährung; Konvertierbar

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2181
  • MDR 1988, 863
  • VersR 1989, 484
  • WM 1988, 1385
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 20.09.2016 - 8 W 9/15

    Vollstreckbarerklärung eines niederländischen Urteils

    Dies wird insbesondere dadurch verdeutlicht, dass die befürwortete analoge Anwendung Art. 6 Nr. 1 EuGVÜ von dem Bestreben getragen ist, das für solche Fälle im deutschen Zivilprozessrecht vorgesehene Verfahren der Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO (vgl. BayObLG, Beschluss vom 7. Juni 1988 - AR 1 Z 33/88 -, NJW 1988, 2181) auszuschließen, weil dieses die vorherige Anhörung des Gegners vorsieht (vgl. nur Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, Band 1, 23. Aufl., § 36 Rn. 2, § 37 Rn. 1; Smid/Hartmann, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, Erster Band - Teilband 2, 4. Aufl., § 37 Rn. 14), was als unvereinbar mit der einseitigen Ausgestaltung des Antragsverfahrens (Art. 34 Abs. 1 EuGVÜ, § 6 Abs. 1 AVAG) angesehen wird (vgl. dezidiert insbesondere Haß, a.a.O.; Pörnbacher, a.a.O.; Roth, RIW, 1987, 814, 815, 816).
  • BGH, 07.04.1992 - X ZR 119/90

    Rückzahlung eines Darlehens - Bindung des Gerichts an Parteianträge -

    Ausweislich der Regelung des § 244 Abs. 1 BGB sind eine in ausländischer Währung ausgedrückte Geldschuld (Valutaschuld) und eine auf Deutsche Mark lautende Geldschuld nicht gleichartig (RGZ 106, 99, 100; 167, 60, 62; KG NJW 1988, 2181).
  • LG Detmold, 28.04.2015 - 1 O 64/12

    Vollstreckungsgegenklage, Tilgungswirkung freiwilliger Zahlungen im Wege der

    Geldforderungen in verschiedener Währung erfüllen jedoch nicht die Tatbestandsvoraussetzung der Gleichartigkeit im Sinne des § 387 BGB (Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Auflage, § 387 Rn. 9; Kammergericht NJW 1988, 2181; OLG Hamm NJW-RR 1999, 1736).
  • OLG Hamm, 09.10.1998 - 33 U 7/98

    Aufrechenbarkeit mit einer in ausländischer Währung ausgedrückten Gegenforderung

    Der Senat folgt insoweit der herrschenden Meinung, welche die Gleichartigkeit von Geldforderungen in verschiedenen Währungen verneint (vgl. KG NJW 88, 2181 m.w.N.; Palandt-Heinrichs, BGB, 57. Aufl. 1998, § 387 Rn. 9; MüKo-von Feldmann, 3. Aufl. 1994, § 387 Rz. 16 und Staudinger/Gursky (1995), § 387 Rdn. 67).
  • KG, 06.03.2003 - 2 U 198/01

    Erlöschen einer Wechselforderung durch Aufrechnung: Beurteilung nach dem Recht

    Maßgeblich für diese Sicht ist in erster Linie, dass in solchen Fällen Umrechnungsprobleme entstehen können, die mit den Auf- und Abwertungen der Währungen zusammenhängen und die sich der Gläubiger nicht soll gefallen lassen müssen (vgl. KG, NJW 1988, 2181).
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